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  • Prüfen Sie zunächst, ob die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind und die arbeitslose Person, die Sie einstellen möchten, der Zielgruppe entspricht.
  • Den Antrag können Sie bei der zuständigen Stelle persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen.
  • Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie das Antragsformular "Antrag auf Eingliederungszuschuss / Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen" abholen beziehungsweise sich zuschicken lassen (Formulare nicht im Internet abrufbar).
  • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, reichen Sie das Antragsformular sowie die weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

HINWEIS: Der Verfahrensablauf bei den optierenden Kommunen kann eventuell vom hier dargestellten Ablauf abweichen.

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