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Zuständigkeit prüfen

  • Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene private Bausparkasse dem Verband der Privaten Bausparkassen e.V. angehört.

Schlichtungsantrag stellen

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie einen formlosen schriftlichen Schlichtungsantrag an die zuständige Stelle. Schildern Sie darin kurz den Sachverhalt und geben Sie möglichst genau an, was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten.
    (Als Hilfe und Arbeitserleichterung bietet Ihnen die Schlichtungsstelle ein Formular im PDF-Format an - siehe unter Anträge/Formulare)
  • Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind. Reichen Sie zudem den Schriftwechsel ein, den Sie mit der Bausparkasse in dieser Angelegenheit bereits führten.
  • Die Kundenbeschwerdestelle bestätigt den Eingang der Beschwerde und informiert Sie über den weiteren Verlauf.

Eine Zusammenstellung aller Informationen über den Ablauf des Ombudsverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite des Verbandes der Privaten Bausparkassen: Ombudsverfahren.

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