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Kinderbetreuungskosten können Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung geltend machen.

Sollen die Kinderbetreuungskosten bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, ist dafür ein Lohnsteuerermäßigungsantrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt nötig.

Die entsprechenden Formulare können  im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen online abgerufen werden.

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