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Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Für eine Erlaubnis zum Erbringen der Tatbestände § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 10 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 bis 4 oder 11 KWG müssen die Formulare aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 verwendet werden. Füllen Sie die folgenden Formulare aus:

    • Formular für den Antrag auf Zulassung als Wertpapierfirma
    • gegebenenfalls: Liste der Mitglieder des Leitungsorgans
    • gegebenenfalls: Benachrichtigung über Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans
  • Ansonsten können Sie den Antrag formlos stellen.

  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bitte in dreifacher Ausfertigung an die BaFin.

  • Die BaFin prüft Ihren Antrag.

  • Sie bekommen dann per Post Bescheid über die Entscheidung der BaFin.

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