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Den Antrag beziehungsweise die Anregung können Sie per Post, per E-Mail, per Fax oder über einen Online-Dienst einreichen.

Wenn Sie den Antrag oder die Anregung online einreichen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Wählen Sie im Bereich "Service"/"Formulare", ob Sie einen Antrag oder eine Anregung einreichen wollen.
  • Wählen Sie in der Liste das Medium aus, für das Sie eine Indizierung beantragen oder anregen möchten.
  • Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus, tragen Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Institution oder Behörde ein und senden Sie das Formular ab
  • Fügen Sie
    • bei Trägermedien das Original oder eine Kopie des gemeldeten Mediums per Brief oder per E-Mail an die BzKJ hinzu,
    • bei Telemedien die entsprechende URL hinzu.
  • Bei einer Anregung prüft die BzKJ, ob die Durchführung des Verfahrens geboten ist.
  • Sie erhalten Informationen über die weiteren wesentlichen Verfahrensschritte.
  • Bei einer mündlichen Verhandlung im sogenannten Regelverfahren kann eine Person aus Ihrer Institution teilnehmen.
  • In jedem Einzelfall wird darüber hinaus entschieden, ob es sachverständiger Gutachten bedarf.
  • Das zuständige Gremium entscheidet über die Indizierung.
  • Sie erhalten die ausgefertigte Indizierungsentscheidung zur Kenntnis.
  • Die Indizierung von Medien wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und in die Liste der jugendgefährdenden Medien in der Fachzeitschrift der Bundesprüfstelle BzKJ aufgenommen.
  • Antragsberechtigte Stellen können gegen eine Nicht-Indizierung Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Wenn Sie den Antrag oder die Anregung schriftlich per E-Mail einreichen wollen:

  • Laden Sie auf der Internetseite der BzKJ das Antragsformular oder das Anregungsformular unter "Service"/"Formulare" runter, füllen Sie es am Computer aus.
  • Senden Sie das Formular anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die BzKJ.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind mit dem Online-Verfahren identisch.

Wenn Sie den Antrag oder die Anregung per Post einreichen wollen:

  • Laden Sie auf der Internetseite der BzKJ das Antragsformular oder das Anregungsformular unter "Service"/"Formulare" runter, füllen Sie es am Computer aus und drucken Sie das Formular aus.
  • Alternativ können Sie das Formular erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen.
  • Senden Sie das Formular anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BzKJ.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind mit dem Online-Verfahren identisch.
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