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Die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Sie ab dem Veranlagungszeitraum 2019 in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zur Einkommensteuererklärung (bis zum Veranlagungszeitraum 2018 im Hauptvordruck) geltend machen.

Die Aufwendungen können aber auch bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren durch einen Freibetrag berücksichtigt werden, wenn Sie hierfür bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ stellen.

Die entsprechenden Formulare  können im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen online abgerufen werden.

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