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  • Onlineverfahren möglich: ja, für die Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde, aber nicht für den Aushang.
  • Formulare: Nicht verpflichtend, aber empfohlen
    • Formularangebot der zuständigen ArbeitsschutzBehörde
    • Formularangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers (z. B. BG Bau)
    • Musterformular in der Anlage der RAB 10
  • Schriftform erforderlich: nein, elektronische Übermittlung möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Vertrauensniveau: normal
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