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Die für die Berücksichtigung der Steuerklasse II und des Erhöhungsbetrags benötigten Vordrucke (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nebst Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag) finden Sie im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag und den Erhöhungsbetrag nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch die entsprechenden Angaben auf der Anlage Kind geltend zu machen.

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