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Verwaltung & Politik

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Bibliotheksausweis beantragen

Nr. 99077020040000

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

  • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

  • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
  • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
  • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

Stadtbibliothek Wetzlar

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

20.12.2022
  • Gebühr: 0,00 - 30,00 Euro
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