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Verwaltung & Politik

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Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und

Nr. 99080144261000

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können Eintragungen  von Änderungen des Namens und  der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen  für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
 

  • Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz. 
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 
  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
  • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung  
  • Sprechfunkzeugnis    
     
  • Antrag
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung 
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis 
  • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
  • Kopie des Sprechfunkzeugnisses – Vorder- und Rückseite  
     

Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

30.05.2023
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