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Verwaltung & Politik

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Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung

Nr. 99080140001000

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes für Flugzeuge, Segelflugzeuge, Reisemotorsegler, Ballone sowie Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), (B), (C), (D), (E) und PPL(H) oder PPL-N und GPL) inkl. der Ausstellung einer Lizenz nach aktuellen Richtlinien beantragen.
 

  • Antrag wird gestellt
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Die alte Lizenz wird zurückgegeben
  • Zuteilung eines Prüfers
  • Die Lizenz wird erneuert (bei bestandener Prüfung)
     

Zuständig sind die Regierungspräsidien 

  • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Kassel, Dezernat Verkehr

Bestandene Praktische Prüfung inkl. einer bestandene mündliche Prüfung – (jeweils 12 Fragen in folgenden Sachgebieten: Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen)
 

•    abgelaufene Lizenz PPL-A nach ICAO/PPL A-nat./GPL
•    abgelaufenes altes Beiblattes/Hauptblatt A/B/C/D/E

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

22.06.2023
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