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Verwaltung & Politik

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Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Nr. 99005109169000

Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
  • Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen 
  • Sie müssen einen Einzelhandel ausüben
     

Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

15.12.2022
  • Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

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