Sprungziele
Seiteninhalt

Verwaltung & Politik

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Nr. 99005111169001

Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

15.12.2022
  • Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro
Seite zurück Nach oben